Der Weg zur Straffreiheit.

Die Selbstanzeige ist ein Instrument zur Vermeidung der Verfolgung wegen Steuerhinterziehung.

Berichtigungsanzeige des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten.

Die Gründe, in welchen Situationen eine Selbstanzeige nicht zu einer Straffreiheit führen kann.

Lassen Sie sich persönlich beraten.

Kontaktieren Sie die Rechtsanwälte der Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB rechtzeitig, um strafrechtliche Konsequenzen zu meiden.

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Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung.

Mit dem Schwerpunkt Steuerstrafrecht begleiten Sie unsere Rechtsanwälte auf dem Weg zu Ihrer Straffreiheit bei Steuerhinterziehung.

Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige.

Für eine strafbefreiende Selbstanzeige sind nach § 371 AO folgende positive Wirksamkeitsvoraussetzungen notwendig.

Buchhaltung und Beratung
Aktien, Verlust, rote Zahlen

Sperrgründe einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Bei negativen Wirksamkeitsvoraussetzungen kann eine Selbstanzeige nach § 371 AO nicht zur Straffreiheit führen.

Kontaktieren Sie uns.