Wir prüfen für Sie die Möglichkeit der Straflosigkeit durch eine Selbstanzeige.
Die Selbstanzeige ist ein Instrument zur Vermeidung der Verfolgung wegen Steuerhinterziehung.
Berichtigungsanzeige des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten.
Die Gründe, in welchen Situationen eine Selbstanzeige nicht zu einer Straffreiheit führen kann.
Kontaktieren Sie die Rechtsanwälte der Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB rechtzeitig, um strafrechtliche Konsequenzen zu meiden.
Mit dem Schwerpunkt Steuerstrafrecht begleiten Sie unsere Rechtsanwälte auf dem Weg zu Ihrer Straffreiheit bei Steuerhinterziehung.
Für eine strafbefreiende Selbstanzeige sind nach § 371 AO folgende positive Wirksamkeitsvoraussetzungen notwendig.
Bei negativen Wirksamkeitsvoraussetzungen kann eine Selbstanzeige nach § 371 AO nicht zur Straffreiheit führen.
Waidmannstraße 45, 60596 Frankfurt a.M.
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